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Spaniens steuerliche Sonderregelung für Personen, die zum Arbeiten nach Spanien ziehen (das „Beckham-Gesetz“)

Ein fester Steuersatz auf spanische Arbeitseinkünfte und eine begrenzte Besteuerung ausländischer Einkünfte für sechs Jahre, für alle, die die Voraussetzungen erfüllen und den Antrag rechtzeitig stellen.

Spanien bietet Personen, die zum Arbeiten nach Spanien ziehen, eine steuerliche Sonderregelung, allgemein bekannt als „Beckham-Gesetz“. Sie kann die steuerlichen Kosten eines Umzugs erheblich beeinflussen, allerdings nur für diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllen und den Antrag fristgerecht stellen.

Es handelt sich ausschließlich um eine steuerliche Regelung. Die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) bleiben davon unberührt und sind gesondert zu betrachten.

Die wichtigsten Merkmale

  • Ein fester Steuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 € pro Jahr
  • Außerhalb Spaniens erzielte Einkünfte und Gewinne (etwa ausländische Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne, auch aus dem Verkauf von Immobilien im Ausland) werden während der Geltung der Sonderregelung in Spanien grundsätzlich nicht besteuert
  • Die Regelung gilt für das Jahr, in dem die Person ansässig wird, und für die folgenden fünf Jahre

Wer sie in Anspruch nehmen kann

Die Regelung richtet sich an Personen, die infolge ihres Umzugs in Spanien steuerlich ansässig werden, unter anderem aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder um als Geschäftsführer einer Gesellschaft tätig zu werden. Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Die Person darf in den fünf Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein
  • Geschäftsführer dürfen an der Gesellschaft beteiligt sein, sofern diese eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und keine vermögensverwaltende Gesellschaft ist, die etwa Immobilien hält

Die Frist

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Wer die Frist versäumt, verliert für diesen Umzug den Zugang zur Sonderregelung; deshalb sollte der zeitliche Ablauf schon vor der Ankunft geplant werden.

Vor dem Umzug

Ob die Regelung die richtige Wahl ist, hängt vom Gesamtbild ab: Art und Höhe der Einkünfte, Vermögen im Ausland, familiäre Umstände und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts. Sie steht in engem Zusammenhang mit den allgemeinen Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit.

Dieser Artikel fasst die allgemeinen Regeln zusammen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den individuellen Umständen ab und sollte geprüft werden, bevor Sie sich auf die Regelung verlassen.

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