Steuern & Buchhaltung
Internationale Steuerplanung
Strukturierung für Privatpersonen und Unternehmen, deren Verhältnisse über Grenzen hinweg reichen: Zeitpunkt der Ansässigkeit, Holdingstrukturen und Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, sorgfältig gestaltet und dauerhaft regelkonform.
Worum es geht
Internationale Steuerplanung beginnt mit der Frage, wie jedes beteiligte Land Sie oder Ihr Unternehmen besteuert und wie die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Besteuerungsrechte aufteilen. Davon ausgehend betrachten wir die Struktur: wo Sie ansässig sind, wie Gesellschaften und Vermögen gehalten werden und wie Einkünfte zwischen ihnen fließen.
Wo eine Struktur sinnvoll ist, gestalten wir sie passend zu Ihren tatsächlichen Verhältnissen und halten sie regelkonform. Erfordert eine Frage Beratung nach dem Recht eines anderen Landes, stimmen wir uns mit unabhängigen Spezialisten in der betreffenden Rechtsordnung ab.
Wann es sinnvoll ist
- Sie ziehen mit Einkünften oder Vermögen im Ausland nach Spanien
- Sie halten oder planen Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb Spaniens
- Sie erwägen eine Holdingstruktur
- Sie möchten wissen, ob eine steuerliche Sonderregelung für Sie gilt
- Einkünfte werden in zwei Ländern besteuert
- Ihre Struktur wurde vor längerer Zeit eingerichtet und seitdem nicht überprüft
Was wir abdecken
Der Umfang wird vorab vereinbart; nicht jedes Mandat erfordert alle Bereiche.
Zeitpunkt der Ansässigkeit
Wann sich die Ansässigkeit ändert und wie sich das auf den Besteuerungsanspruch der einzelnen Länder auswirkt.
Holdingstrukturen
Holdinggesellschaften für Beteiligungen an ausländischen Unternehmen.
Sonderregelungen
Ob eine Sonderregelung, etwa für nach Spanien zuziehende Arbeitnehmer, anwendbar ist und welche Voraussetzungen gelten.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Entlastung und Anrechnung nach den DBA, damit Einkünfte nur einmal besteuert werden.
Auslandsvermögen
Meldepflichten für im Ausland gehaltenes Vermögen.
Laufende Betreuung
Überwachung und Erklärungen, damit die Struktur in Ordnung bleibt.
Wie wir arbeiten
Erfassen
Alle beteiligten Länder, Gesellschaften und Einkunftsquellen.
Analysieren
Wie sie jeweils nach innerstaatlichem Recht und den DBA besteuert werden.
Empfehlen
Eine Struktur mit ihren Vor- und Nachteilen, schriftlich.
Betreuen
Umsetzung, Erklärungen und regelmäßige Überprüfung.
Fragen
Beraten Sie zum Steuerrecht anderer Länder?
Wir beraten zum spanischen Steuerrecht und zu seinem Zusammenwirken mit anderen Staaten auf Grundlage der DBA. Ist Beratung nach dem Recht eines anderen Landes erforderlich, stimmen wir uns mit einem unabhängigen Spezialisten vor Ort ab.
Berater
Luis Rendón leitet Worldwide Framework und den Bereich Steuern & Buchhaltung, das Fundament der Kanzlei.
Sagen Sie uns, welche Länder beteiligt sind. Wir sagen Ihnen, wo die Fragen liegen.
Ihre internationale Situation besprechenVertraulich und unverbindlich.

