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Steuern & Buchhaltung

Steuern für Nichtansässige in Spanien

Wer in Spanien nicht ansässig ist, dort aber Immobilien besitzt oder Einkünfte erzielt, hat eigene jährliche Pflichten. Wir übernehmen sie (Modelo 210, Mieteinkünfte, Quellensteuern), damit Ihre Erklärungen korrekt, fristgerecht und mit der Besteuerung in Ihrem Heimatland abgestimmt sind.

Worum es geht

Nichtansässige sind in Spanien beschränkt steuerpflichtig: Auf in Spanien erzielte Einkünfte zahlen sie die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR). Für Immobilieneigentümer gilt dies unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist: Eine nicht vermietete Immobilie führt zu fiktiven Einkünften, eine vermietete zu Mieteinkünften. Beides wird mit dem Modelo 210 erklärt.

Für Personen, die in der EU oder im EWR ansässig sind, gelten andere Regeln als für Ansässige anderer Staaten, unter anderem bei den abzugsfähigen Ausgaben und beim anwendbaren Steuersatz. Wir übernehmen die Erklärungen und stellen sicher, dass dieselben Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.

Wann es sinnvoll ist

  • Sie besitzen eine Immobilie in Spanien, leben aber anderswo
  • Sie vermieten eine spanische Immobilie, langfristig oder als Ferienwohnung
  • Sie beziehen weitere Einkünfte aus spanischen Quellen, ohne in Spanien ansässig zu sein
  • Sie haben eine spanische Immobilie verkauft oder planen einen Verkauf
  • Erklärungen früherer Jahre fehlen möglicherweise oder sind fehlerhaft
  • Die Besteuerung in Spanien und in Ihrem Heimatland soll aufeinander abgestimmt sein

Was wir übernehmen

Der Umfang wird vorab vereinbart; nicht jedes Mandat erfordert alle Bereiche.

Modelo 210

Steuererklärungen für Nichtansässige (IRNR) zu fiktiven Einkünften und Mieteinkünften.

Mieteinkünfte

Erklärung der Einkünfte und, soweit zulässig, Abzug der zugehörigen Ausgaben.

Quellensteuern

Quellensteuern auf Einkünfte aus spanischen Quellen, korrekt angewendet und erklärt.

Kommunale Steuern

Die jährliche Grundsteuer der Gemeinde (IBI) und ihre Fristen.

Steuern im Heimatland

Abstimmung, damit die spanische Steuer angerechnet wird, soweit ein DBA dies vorsieht.

Rechtsänderungen

Neuerungen, die Ihre Situation betreffen, erläutern wir, sobald sie eintreten.

Wie wir arbeiten

  1. Prüfen

    Ihre Immobilie, Ihre Einkünfte und Ihre bisherigen Erklärungen in Spanien.

  2. Berechnen

    Die geschuldete Steuer nach den Regeln, die für Ihren Ansässigkeitsstaat gelten.

  3. Erklären

    Erklärungen fristgerecht erstellt und eingereicht.

  4. Betreuen

    Ein jährlicher Fristenkalender, damit nichts versäumt wird.

Typische Situationen

Beispielhafte Situationen, keine Mandantenfälle.

Ein nicht in Spanien ansässiger Eigentümer vermietet eine Immobilie in Palma

Mieteinkünfte, abzugsfähige Ausgaben, Erklärungen mit dem Modelo 210 und das Zusammenspiel mit der Besteuerung im Heimatland.

Ein Eigentümer hat für ein nicht vermietetes Ferienhaus nie eine Erklärung abgegeben

Fiktive Einkünfte für die betreffenden Jahre und die Bereinigung der Situation.

Fragen

Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn meine Immobilie nicht vermietet ist?

Ja. Nach spanischem Steuerrecht führt eine nicht vermietete Immobilie zu fiktiven Einkünften, die jährlich mit dem Modelo 210 erklärt werden.

Kann ich Ausgaben von den Mieteinkünften abziehen?

In der EU oder im EWR ansässige Personen können Ausgaben, die unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen, anteilig nach den Vermietungstagen abziehen. Ansässige anderer Staaten können keine Ausgaben abziehen.

Berater

Luis Rendón leitet Worldwide Framework und den Bereich Steuern & Buchhaltung, das Fundament der Kanzlei.

Sagen Sie uns, was Sie in Spanien besitzen und wo Sie leben. Wir sagen Ihnen, was fällig ist.

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